Eine Zusammenarbeit mit mir bedeutet verlässliche, flexible und engagierte Unterstützung & Beratung bei all deinen Anliegen.
Lass uns beginnen.

Legalido Rechtsanwaltskanzlei, Berlin

Als Rechtsanwältin berate ich dich kosteneffizient auf Deutsch und Englisch bei der Gründung und dem Wachstum deines Start-Ups und unterstütze dich bei sämtlichen Themen rundum Marken-, Urheber- & Wettbewerbsrecht, Datenschutz, IT-Recht, Gesellschafts-, & Arbeitsrecht.

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Kompetenzen

Kontakt

 

Mein Ziel ist es, dein Unternehmen rechtssicher beim Start & Wachstum zu begleiten und zu unterstützen.

Marken-, Wettbewerbs- & Urheberrecht

Ich plane mit dir deine Markenstrategie zum Schutz deiner Rechte. Ich schütze deine IP-Rechte und biete Betreuung zum internationalen und nationalen Schutz deiner Marke.

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Im Falle einer IP-Verletzung kann ich dir weiterhelfen. Ich berate euch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten in markenrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen und IP-Lizenzvereinbarungen. Auch im Bereich des unlauteren Wettbewerbs unterstütze ich dich bei der Verfolgung von Produktnachahmungen und Marken- bzw. Designverletzungen.

Dazu zählen v.a.:

  • Markenüberprüfungen und -anmeldungen (national und international), Markenrecherche
  • Kollisionsüberwachung
  • Lizensierung von Marken, Lizenzverträge
  • Schutzdauer, Erlöschen der Marke
  • Unternehmenskennzeichen
  • Verfolgung von Rechtsverstößen (national und international)

Gründungsberatung (Gesellschaftsrecht)

Möchtest du eine Geschäftsidee unternehmerisch umsetzen?
Ich stehe dir zu Seite, wenn du eine GmbH, UG oder GbR gründen möchtest.

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Die GmbH und UG können vollständig online gegründet werden. Insbesondere unterstütze ich dich bei folgenden Vorhaben:

  • Gründung und Strukturierung neuer Kapital- und Personengesellschaften,
  • Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung,
  • Corporate Compliance,
  • Gesellschaftsverträge,
  • Firmenberatung (insb. Existenzgründer/Start Ups)

Arbeitsrecht für Start Ups

Ich stehe dir bei der Beratung zu Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung zur Seite.

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In diesem Zusammenhang berate ich dich zu Risiken der Scheinselbständigkeit bei der Anstellung von Freiberuflern, Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP), Betriebsübergängen, Rechten und Pflichten beim Arbeiten aus dem Ausland oder aus dem Homeoffice. Ich prüfe Verträge und stehe dir in außergerichtlichen und gerichtlichen Arbeitsstreitigkeiten zur Verfügung.

Externe Rechtsberatung für Start Ups

im Bereich Health, Verträge, Datenschutz, IT-Recht, Compliance

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Ich berate dich umfassend bei der Vielzahl an rechtlichen Fragen im alltäglichen Geschäftsablauf. Durch eine externe oder auch ausgelagerte Rechtsabteilung kannst du rechtlichen Risiken für das Unternehmen gezielt begegnen und zeitnah und strategisch mit mir Lösungen herausarbeiten.

Dabei ist es gerade in Start Ups im gesundheitsrechtlichen Bereich (Health Tech) unerlässlich, strategisch und kontinuierlich zu den regulatorischen Anforderungen in den Bereichen Datenschutz und Gesundheitsrecht zu beraten. Zusammen stellen wir sicher, dass dein Produkt & deine Idee rechtssicher verwirklicht werden kann.

Bei der Ausgestaltung von Verträgen wie IT-Verträgen (Softwarelizenz- oder SaaS-Verträge) und Geschäftsbedingungen, Vertragsanpassungen, Verhandlungen oder rechtlichen Streitigkeiten im Unternehmen stehe ich dir auch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Start Ups begegnen vielen, rechtlichen Fragen. Ich freue mich daher, dich dabei kontinuierlich zu unterstützen.

Die Beratung als ausgelagerte Rechtsabteilung kann auf Basis von Einzelmandaten oder auf Fixkostenbasis als Legal-as-a-Service (monatlich oder pauschal) erfolgen.

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Fragen zu deinem Start-Up, deiner Marke oder deinem Unternehmen?

Ruf mich an
Tel: 030 65 79 10 39

oder schreib mir einfach eine E-Mail an
info@rechtsanwaltskanzleihake.de

 

und wir besprechen deine Fragen und Anliegen in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.

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Bei Mandatsaufnahme kann je nach Art und Umfang des Mandats und deinen Bedürfnissen ein Pauschalpreis, eine Monatsrate oder ein Stundenhonorar für die Rechtsberatung vereinbart werden. Im Übrigen richtet sich die Vergütung der Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die nach dem RVG zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.